AGBs für Cloud-Telefonanlage und TK-Dienste

Anwendbarkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Tila-Communications, Aletsberger Str. 67 in 94469 Deggendorf, und Unternehmen, die eine Cloud-Telefonanlage und zugehörige Telekommunikationsdienste in Anspruch nehmen. (2) Leistungen umfassen die Bereitstellung der Cloud-Telefonanlage als Software as a Service (SaaS), Support und optional Telekommunikationsdienste sowie Hardware, die komplementär zu diesen Leistungen ist. (3) Verbraucher werden nicht als Kunden akzeptiert. Kunden müssen Unternehmen sein, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

(1) Angebote von Tila-Communications sind nur schriftlich oder in Textform verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist annimmt. (2) Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform oder online erfolgen. Der Kunde kann das Angebot von Tila-Communications durch ausdrückliche Erklärung in Textform, durch elektronische Zustimmung auf einer Online-Plattform oder durch eine vergleichbare digitale Handlung annehmen. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots bei Tila-Communications eingeht oder elektronisch bestätigt wird. (3) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Produktbeschreibungen stellen keine Garantien dar.

§ 2 Pflichten der Vertragsparteien

(1) Der Kunde muss sicherstellen, dass er über eine geeignete Internetverbindung verfügt. Bei mangelhafter Verbindung bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden bestehen. (2) Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über Verzögerungen oder Hindernisse. (3) Tila-Communications darf Subunternehmer zur Erbringung der Leistungen einsetzen.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist Tila-Communications berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen und Inkassomaßnahmen einzuleiten. (3) Leistungen aus Dauerschuldverhältnissen (SaaS, Telekommunikationsdienste) werden monatlich abgerechnet. (4) Kosten für zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. (5) Bei SEPA-Lastschriften wird der Kunde mindestens 3 Tage im Voraus informiert.

§ 4 Haftung

(1) Tila-Communications haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tila-Communications nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. (4) Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (5) Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von ihren Leistungsverpflichtungen.

§ 5 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO und weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. (2) Tila-Communications wird Daten des Kunden nur nach dessen Weisung verarbeiten. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird abgeschlossen. (3) Tila-Communications verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über nicht allgemein bekannte Informationen des Kunden.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Gewährleistung

(1) Tila-Communications leistet Gewähr im Rahmen des vereinbarten Supports und SLA. (2) Bei Mängeln an SaaS-Leistungen wird Tila-Communications nach eigener Wahl per Fernwartung oder vor Ort den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und bei der Fehlerbehebung mitzuwirken. (4) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. (5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr nach Übergabe bzw. Abnahme der Leistung.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Deggendorf. (2) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.